Eltern/Erziehungsberechtigte können den Förderantrag für weiterführende Schulen auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums einreichen. Weitere Informationen, wie der Antrag gestellt wird, ein zusätzliches Erklärvideo und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, finden sie unter folgendem Link:
oder nutzen Sie die folgende PDF-Anleitung: Ausfüllhilfe Förderantrag iPad.pdf
Antrag stellen
Den Antrag müssen Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte rein digital unter der folgenden Adresse einreichen. Die Schule benötigt keine Dokumente.
https://dsdz.bayern.de
Es folgt der ungefähre Ablauf der Förderung.
- Die Schule schickt einen Elternbrief, in dem bekannt gegeben wird, dass der Beschaffungszeitraum eröffnet wurde. Dieser Elternbrief muss unbedingt abgewartet werden. Tablets, die vor Zusage gekauft werden, erhalten keine Förderung.
- Eltern und/oder Erziehungsberechtigte kaufen bis Ende Sommerferien/erste Schulwoche im neuen Schuljahr das Tablet und Stift/Tastatur/Kopfhörer (sofern noch nicht vorhanden).
- Eltern/Erziehungsberechtigte können den Antrag nach Erwerb stellen. Der Antrag wird von der Schule noch nicht bearbeitet.
- Am esten Schultag (Dienstag, 16.9.2025) müssen die SchülerInnen das Tablet, Stift, Tastastur und Kopfhörer mit in die Schule bringen. Dort wird eine Sichtprüfung durch die Lehrkräfte durchgeführt, ob alles vorhanden ist.
- Die Sichtprüfung dient als Grundlage für die Bearbeitung der Antrage. Ist alles vorhanden, wird der Antrag bearbeitet und an das Schulamt weitergeleitet.
- Es dauerte ungefähr 7 Tage, bis die Fördersumme anschließend ausgezahlt wird.
Bitte beachten Sie das Folgende beim Stellen des Förderantrags, um die volle Fördersumme von 350€ zu bekommen.
- Kostet das Tablet alleine schon mehr als 350 €, reicht es aus, nur das Tablet in der Förderung anzugeben.
- Kostet das Tablet weniger als 350 €, geben Sie bitte noch Stift und/oder Tastatur mit an, bis Sie in der Summe über 350 € kommen.
Belege
Wenn die Mindestkriterien erfüllt sind, reichen Sie bitte unbedingt die folgenden Belege ein:
- Tablet
- Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass dieses bereits bezahlt wurde (gilt als Rechnung + Zahlungsbeleg)
- oder Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
Kostet das Tablet weniger als 350 €, wird für die volle Fördersumme noch Folgendes benötigt. Ansonsten wird nur eine Förderung in Höhe des angegeben Betrags ausgezahlt.
- Stift
- Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass dieses bereits bezahlt wurde (gilt als Rechnung + Zahlungsbeleg)
- oder Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
- Tastatur
- Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass dieses bereits bezahlt wurde (gilt als Rechnung + Zahlungsbeleg)
- oder Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
Für alles Weitere sind keine Belege notwendig.
Betrag
Es wird eine Förderung von bis zu 350 € gewährt. Als förderfähiger Betrag können die Kosten für das Tablet, den Stift und die Tastatur angegeben werden. Weitere Ausgaben sind nicht inbegriffen. Sollte bereits eine Tastatur und/oder ein Stift vorhanden sein, dürfen diese nicht in den Förderbetrag einbezogen werden.
Ergänzende Hinweise:
- Kopfhörer können nicht gefördert werden, sind aber in den Mindestkriterien aufgeführt. Daher wird über einen Sichtnachweis in der Schule sichergestellt, dass Kopfhörer vorhanden sind.
- Wenn auf einer Rechnung alle Positionen deutlich erkennbar sind, reicht diese vollständig aus. Sie müssen die Rechnung nicht aufteilen. Kaufen Sie bei verschiedenen Händlern, benötigen wir die jeweiligen Rechnungen von jedem Händler.
- Auf der Rechnung müssen alle Einzelpreise erkennbar sein. Beim Zahlungsbeleg reicht der Gesamtpreis der Rechnung.
- Geben Sie bei der Förderung nur den Gesamtpreis für das Tablet, den Stift und die Tastatur an. Wenn Sie bereits eines dieser Dinge besitzen, ziehen Sie den entsprechenden Betrag ab bzw. lassen ihn weg.
- Wenn ein zusätzlicher Zahlungsbeleg erforderlich ist, können Sie zum Beispiel einen Kontoauszug beilegen. Es reicht aus, wenn darauf das Tablet, der Stift und/oder die Tastatur sichtbar sind. Alle anderen Informationen können Sie unkenntlich machen oder entfernen.
- Wenn die Tastatur oder der Stift ohne Zahlungsbeleg eingereicht wird, können diese nicht in den Förderbetrag aufgenommen werden. Liegt der Preis des Tablets unter 350 €, kann nur der tatsächliche Betrag des Tablets gefördert werden, und nicht die volle Fördersumme von bis zu 350 €.