Hinweis:
Während des Unterrichts werden keine Apps installiert. Ihr Kind benötigt keine Rechte zur Installation von Apps. Werden Apps benötigt, wird dies über den Schulmanager bekannt gegeben.
Apps können aus dem Appstore installiert werden. Dieser kann mit einer Pin gesichert werden, so dass Sie bestimmen können, welche Apps auf dem iPad installiert werden. Falls Sie sich unsicher sind, wie man Apps installiert, bieten wir einen Workshop an, in dem die Installation gezeigt wird. Alternativ können Sie auch z.B. das folgende Video auf Youtube ansehen → Link.
Folgende Apps werden für die Schule gebraucht und sollen installiert werden bzw. sind vorinstalliert. Sie können diese Apps über die Suche im Appstore schnell ausfindig machen.
Stand (4.12.2024)
- ByCS-Messenger
- ByCS-Drive
- ByCS-Viko
- Freenotes
- GarageBand
- iProjection
- Multipresenter
- OnlyOffice
- GeogebraClassic
- Phase 6
- Klett lernen
- Kahoot
- Canva
- Schulmanager
- Keynote
Weitere Hinweise:
- Wir greifen momentan nur auf kostenlose Apps zurück. Bei der Installation sollten keine Kosten anfallen und der App Store sollte für keine App einen Preis anzeigen oder irgendeinen Betrag in Rechnung stellen. Je nach Konfiguration können Sie auch "Keine Zahlungsmethode" hinterlegen, so dass auch nichts ausversehen gekauft werden kann. Wird über Bildschirmzeit der App Store ausgeblendet, kann auch keine App gekauft werden.
- Möglicherweise haben Apps kostenpflichtige Inhalte (In-App Käufe). Auch hier gilt: Pauschal wird nach jetzigem Stand nichts vorgegeben. Kaufen Sie diese nicht, wenn Sie nicht durch die Schule dazu gebeten werden.
- Manche Apps lassen sich kostenlos installieren, benötigen aber eventuell Zugangsdaten um (vollständig) zu funktionieren. Nach jetzigem Stand gilt: Entweder Sie bekommen die Zugangsdaten von der Schule oder die Registrierung wird nicht benötigt.
- Benötigt eine Lehrkraft eine kostenpflichtige App oder kostenpflichtige Inhalte, so wird dies die Lehrkraft in der Klasse vorstellen, in der es gebraucht wird.
Private Nutzung
- Für die private Nutzung können Sie nach eigenem Ermessen Apps oder kostenpflichtige Inhalte erwerben. Bitte beachten Sie, dass diese evtl. an die Apple ID gebunden sind. Sie können diese z.B. über die Familienfreigabe managen. Haben Sie einen extra Elternaccount eingerichtet (z.B. auf ihre E-Mail-Adresse) können Sie später die E-Mail-Adresse (und damit die Apple-ID) ändern und so den Account ihren Kindern übergeben.
Bitte beachten Sie, dass mit Nutzung privater Apps private Daten in die Schule mitgenommen werden. Ohne Erlaubnis einer Lehrkraft sollen diese privaten Apps in der Schulzeit geschlossen bleiben.
Die Realschule Wassertrüdingen verwendet derzeit kein Mobile Device Management (MDM) zur Verwaltung der Schülergeräte. Das bedeutet, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Geräte selbst einrichten müssen.
Wenn Sie bereits Erfahrung im Umgang mit iPadOS haben oder gerne mit Technik arbeiten, können Sie die Einrichtung selbst vornehmen. Achten Sie dabei darauf, dass für den Einsatz in der Schule bestimmte Einstellungen unter „Bildschirmzeit“ und „Fokus“ erforderlich sind. Wenn Sie noch keine Erfahrung mit iPadOS haben, unterstützen wir Sie gerne beim Elternworkshop bei der Ersteinrichtung. Der Termin für den Workshop wird per Elternbrief im Schulmanager bekanntgegeben.
Eine Anleitung zur Sicherung des Geräts finden Sie auf der Homepage https://www.medien-kindersicher.de (→ Smartphone/Tablet → iOS/iPadOS → iOS/iPadOS). Dort gibt es auch viele Tipps und Hinweise zu anderen Geräten und Apps.
Bitte beachten Sie, dass bei Software-Updates Änderungen im Menü auftreten können und die Anleitungen möglicherweise noch nicht angepasst sind.
Hinweise für die Ersteinrichtung
Apple-ID
- Ihr Kind benötigt keine eigene Apple-ID. Sie können als Eltern eine Apple-ID erstellen und danach entsprechende Einstellungen in "Bildschirmzeit" und "Fokus" tätigen, um das Gerät auf Kinder einzustellen. Haben Sie bereits andere Apple-Produkte, können Sie auch einen Kinderaccount erstellen und diesen im Familienbereich verwalten.
Bildschirmzeit
- "Apps- & Websiteaktivität" muss aktiviert sein und darf während der Schulzeit nicht deaktiviert werden!
- Einstellungen für die Bildschirmzeit sperren. Die Kinder benötigen den Pin nicht.
- Beschränkungen aktivieren
- Mikrofon, Bluetooth, Medien&AppleMusic, Fotos: an
- App-Installation und -Käufe - Kann gesperrt werden. Im Unterricht werden keine Apps installiert. Wird eine App benötigt, informieren wir die Eltern per Elternbrief und bitten um Installation.
- Beschränkungen (11-14 Jahre - Store, Web, Siri und Game)
- Auszeit - Keine Auszeit während der Schulzeit aktivieren. Bitte denken Sie auch daran, dass das Tablet evtl. für Hausaufgaben genutzt werden soll.
(Schule: 7:35 Uhr - 14.00 Uhr + evtl. Nachmittagsunterricht oder Hausaufgaben) - AppLimits - Legen Sie fest, wie lange ihre Kinder bestimmte Apps nutzen dürfen. Bitte achten Sie darauf, dass wir für den Schulbetrieb den Browser und die entsprechenden Schulapps benötigen und diese entsprechend lange freigegeben werden muss.
- Immer erlauben: Legen Sie mit ihren Kindern gemeinsam fest, welche Apps immer verfügbar sein soll.
- Kommunikationssicherheit: Einschalten
Allgemein
- Airdrop - Nur für Kontakte
- Softwareupdate - Automatisch
Große Systemupdates werden evtl. nicht automatisch aufgespielt, sondern warten auf die Freigabe. Diese müssen einmal von Hand gestartet werden.
Bedienungshilfen
- Geführter Zugriff: Aus
Fokus
Über den Fokus kann man Geräte anpassen und Anrufe/Mitteilungen stummschalten. Da die Geräte außerhalb der Schule privat genutzt werden dürfen, ist für die Schule wichtig, einen Arbeitsfokus zu setzen. So sollen private Anwendungen stumm geschalten und ausgeblendet werden.
- Es wird in der Schule mit den Schülern zusammen ein Fokus für die "Schule" eingestellt. Es muss dieser Fokus so eingestellt bleiben.
Es ist sicherlich auch interessant, zu Hause mit Fokus zu arbeiten, z.B. um Abends oder auch am Wochenende nach einer gewissen Uhrzeit keine Nachrichten mehr durchzustellen. Den privaten Bereich können Sie hier gestalten, wie Sie möchten. Einen kurzen Einblick in Fokus erhalten Sie im folgenden Video → Link.
Ergänzende Hinweise
- Da das Tablet auch privat verwendet werden darf, kommen automatisch private Daten in die Schule. Das birgt Ablenkungspotentiel. Deswegen wollen wir mit Bildschirmzeit und Fokus (und auch dem Einsatz von Classroom) dem entgegen wirken. Bitte haben Sie hier Verständnis, dass ein Abschalten der von uns geforderten Einstellungen oder eine Umgehung entsprechend geahndet wird. Sprechen Sie mit ihren Kindern darüber, dass gerade die Bildschirmzeit bei Verdacht kontrolliert wird. Hier interessiert aber nur die Schulzeit.
- Ist der genutzte Apple-Account auch auf einem anderen Gerät aktiv, sollte unterbunden werden, dass die Einstellungen geteilt werden. Ansonsten wird auch auf ihrem anderen Gerät z.B. der Fokus für Schule eingestellt.
- Der Schule ist es nicht möglich von außerhalb auf die iPads zu schauen. Die Schule kann nicht auslesen, wie lange das iPad aktiv ist, genutzt wird und auch nicht welche Apps genutzt werden. Uns interessiert die Nutzung im Klassenzimmer, während des Unterrichts und auf dem Schulgelände. Hier gilt, dass die Schulregeln eingehalten werden müssen (ganz ähnlich zum weiteren Berufsleben, in dem Firmen-IT nur dann für private Zwecke genutzt werden darf, wenn diese ausdrücklich freigegeben wird und bein einem Verstoß entsprechende Konsequenzen gezogen werden). Gerade die Trennung zwischen schulischen und privaten Einsatz eines digitalen Endgeräts halten wir für einen wichtigen Baustein der Medienkompetenz, die es auch zu erlernen gilt.
Der folgende Ablauf ist geplant. Da es sich um einen dynamischen Prozess handelt, der jedes Jahr überprüft und, wenn möglich, verbessert wird, können sich einige Punkte oder zeitliche Angaben ändern.
Juni/Juli
Im Juni/Juli findet ein Elternabend für die Klassen statt, die im kommenden Schuljahr neu a DSDZ teilnehmen. Dort gibt es einen kurzen Überblick über die Umsetzung an der Realschule Wassertrüdingen, gefolgt von einer Fragerunde.
Juli
Die Schule informiert darüber, ab wann die Tabletbeschaffung beginnen kann. Alle Eltern müssen diesen Termin abwarten, da Tablets, die zu früh gekauft werden, nicht förderfähig sind.
August-September (Schulbeginn)
Der Kauf des Tablets, Stifts und der Tastatur kann erfolgen. Die Förderanträge können bereits mit der Rechnung sowie dem Zahlungsnachweis oder der Auftragsbestätigung und dem Zahlungsbeleg eingereicht werden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Mindestkriterien erfüllt sind und die entsprechenden Belege beigefügt werden.
September (Schulbeginn)
Es wird ein Unterstützungsangebot für Eltern zur Einrichtung des Tablets angeboten. Danach beginnt der verpflichtende Einsatz des Tablets im Unterricht.
Zwei Monate später
Es findet eine Feedbackrunde für alle statt.
Eltern/Erziehungsberechtigte können den Förderantrag für weiterführende Schulen auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums einreichen. Weitere Informationen, wie der Antrag gestellt wird, ein zusätzliches Erklärvideo und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, finden sie unter folgendem Link:
Antrag stellen
Den Antrag müssen Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte rein digital unter der folgenden Adresse einreichen. Die Schule benötigt keine Dokumente.
https://dsdz.bayern.de
Betrag
Es wird eine Förderung von bis zu 350 € gewährt. Als förderfähiger Betrag können die Kosten für das Tablet, den Stift und die Tastatur angegeben werden. Weitere Ausgaben sind nicht inbegriffen. Sollte bereits eine Tastatur und/oder ein Stift vorhanden sein, dürfen diese nicht in den Förderbetrag einbezogen werden.
Belege
Wenn die Mindestkriterien erfüllt sind, reichen Sie bitte unbedingt die folgenden Belege ein:
- Tablet
- Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass dieses bereits bezahlt wurde (gilt als Rechnung + Zahlungsbeleg)
- oder Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
- Stift
- Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass dieses bereits bezahlt wurde (gilt als Rechnung + Zahlungsbeleg)
- oder Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
- oder ein Foto, welches den Stift zeigt (bereits im Haushalt vorhanden -> Sichtnachweis)
- Tastatur
- Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass dieses bereits bezahlt wurde (gilt als Rechnung + Zahlungsbeleg)
- oder Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug)
- oder ein Foto, welches die Tastatur zeigt (bereits im Haushalt vorhanden -> Sichtnachweis)
- Kopfhörer
- Rechnung
- oder ein Foto, welches die Kopfhörer zeigt (bereits im Haushalt vorhanden -> Sichtnachweis)
Für alles Weitere sind keine Belege notwendig.
Ergänzende Hinweise:
- Kopfhörer können nicht gefördert werden, sind aber in den Mindestkriterien aufgeführt. Daher müssen Sie keinen Zahlungsbeleg einreichen, aber nachweisen, dass Sie Kopfhörer besitzen.
- Wenn auf einer Rechnung alle Positionen deutlich erkennbar sind, reicht diese vollständig aus. Sie müssen die Rechnung nicht aufteilen. Kaufen Sie bei verschiedenen Händlern, benötigen wir die jeweiligen Rechnungen von jedem Händler.
- Auf der Rechnung müssen alle Einzelpreise erkennbar sein. Beim Zahlungsbeleg reicht der Gesamtpreis der Rechnung.
- Geben Sie bei der Förderung nur den Gesamtpreis für das Tablet, den Stift und die Tastatur an. Wenn Sie bereits eines dieser Dinge besitzen, ziehen Sie den entsprechenden Betrag ab bzw. lassen ihn weg.
- Wenn ein zusätzlicher Zahlungsbeleg erforderlich ist, können Sie zum Beispiel einen Kontoauszug beilegen. Es reicht aus, wenn darauf das Tablet, der Stift und/oder die Tastatur sichtbar sind. Alle anderen Informationen können Sie unkenntlich machen oder entfernen.
- Wenn die Tastatur oder der Stift ohne Zahlungsbeleg eingereicht wird, können diese nicht in den Förderbetrag aufgenommen werden. Liegt der Preis des Tablets unter 350 €, kann nur der tatsächliche Betrag des Tablets gefördert werden, und nicht die volle Fördersumme von bis zu 350 €.
Mindestanforderungen für eine Förderung an der Realschule Wassertrüdingen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllt sein:
Tablet
- Betriebssystem: iPadOS
- Prozessor: Mindestens A14 Bionic oder neuer (z. B. iPad 10. Generation)
- Arbeitsspeicher (RAM): Mindestens 4 GB oder mehr
- Speicherplatz: Mindestens 64 GB oder mehr
- Displaygröße: Mindestens 10 Zoll oder größer
Zusätzliche Ausrüstung
- Eingabestift (z. B. Apple Pencil)
- Tastatur
- Kopfhörer (In-Ear, On-Ear oder Over-Ear)
Diese Anforderungen stellen sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler optimal für den digitalen Unterricht ausgestattet sind.
Bei Fragen:
Bitte schauen Sie sich die Seite Fragen und Antworten an oder wenden Sie sich im Schulmanager an die Gruppe DSDZ.
Wichtig: Setzen Sie dabei den Haken, dass Antworten in der Gruppe erlaubt sind, damit wir Ihre Anfrage direkt klären können.
Sie können die Geräte bei jedem Händler ihrer Wahl kaufen, solange Sie die Mindestkriterien erfüllen. Bei gebrauchten Geräten müssen die entsprechenden Hinweise beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Fragen und Antworten".
Sie sollten den Kauf eines Tablets erst dann starten, wenn Sie von der Schule die Genehmigung erhalten haben. Tablets, die zu früh gekauft werden, können nicht gefördert werden.
ACS-Shop
Im Schulmanager finden Sie auf dem Dashboard die Zugangsdaten zu einem speziell eingerichteten Shop. Dort können Sie bei Interesse Ihre Bestellung aufgeben. Alle dort angebotenen Tablets erfüllen die genannten Mindestkriterien. Sie können den Shop jedoch auch als Vergleichsportal nutzen, um Angebote anderer Händler zu prüfen.
Die Rechnung für den Förderantrag erhalten Sie mit der Lieferung. Wenn Sie stattdessen die Auftragsbestätigung mit Zahlungsbeleg einreichen, stellen Sie bitte sicher, dass die Mehrwertsteuer korrekt ausgewiesen ist und in den Förderbetrag aufgenommen wird.
Ergänzende Hinweise
- Bitte geben Sie unbedingt darauf acht, dass die Rechnung auf ihren Namen als Privatperson ausgestellt ist und nicht auf eine Firma.
(Digitale Schule der Zukunft)
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Digitale Schule der Zukunft (DSDZ). Bitte wählen Sie aus.
Beschaffung / Förderung
- Überblick
- Mindestkriterien
- Geräte beschaffen
- Antrag stellen - Belege einreichen
- Fragen und Antworten
Einrichtung / Nutzung
Fragen und Antworten
- F: Welche Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden?
A: Eine Rechnung und einen Zahlungsnachweis der förderfähigen Teile (Tablet, Stift, Tastatur), ein Nachweis (z.B. Bild) von Kopfhörern. Falls Sie bereits Stift oder Tastatur oder Kopfhörer besitzen und dafür nutzen wollen, fügen Sie bitte einen Sichtnachweis (z.B. ein Bild) beim Antrag mit in den Anhang ein, um Rückfragen zu vermeiden.
Klicken Sie hier für eine ausführlichere Übersicht.
- F: Gibt es Beispiele für Tablets, die den Mindestkriterien für Tablets entsprechen?
A: Besuchen Sie den von uns eingerichteten Shop bei der ACS-Group. Den Link mit Passwort finden Sie auf der Startseite des Schulmanagers sowie im Elternbrief vom 2.10.2024. Alle Tablets, die bei diesem Shop angezeigt werden, entsprechen den Mindestkritieren für Tablets und können als Vergleichsbasis für andere Angebote hergenommen werden.
- F: Darf man von verschiedenen Händler kaufen?
A: Ja, dürfen Sie. Fügen Sie die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsbelege dem Antrag bei.
- F: Was muss bei einer Ratenzahlung beachtet werden?
A: "den Erziehungsberechtigten steht es frei, mit dem Händler ein Ratenzahlungsmodell zu vereinbaren. Auch hier wird der Förderbetrag im Ganzen ausbezahlt und orientiert sich somit nicht am Zahlungsplan für die vereinbarten Raten. Es muss bei Antragsstellung mindestens der Betrag des Zuschusses gezahlt worden sein. Hier kann durch eine Sofort-Zahlung in Höhe dieses Betrags beim Gerätekauf oder durch eine Sonderzahlung vor dem Tag der Antragsstellung gewährleistet werden, dass der Förderhöchstbetrag beantragt werden kann. Auch eine Unterstützung durch den Förderverein in diesem Zusammenhang ist denkbar. Zu beachten ist, dass die entsprechenden Verträge jedoch nicht bereits vor dem Bewilligungszeitraum geschlossen worden sind. Als Zahlungsbeleg für die bereits entrichteten Raten sind beispielsweise ein Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung möglich.
Viele Anbieter bedienen sich bei Ratenzahlungen eines Finanzpartners („Drittfinanzierer“), z. B. einer Bank, die auf Kreditbasis für den Kunden den Kaufpreis in voller Höhe entrichtet. Der Kunde zahlt dann die Raten an den Drittfinanzierer. Sofern eine Ratenzahlung mittels Drittfinanzierung vereinbart wurde, ist keine Mindestanzahlung erforderlich, da der Käufer den Kaufpreis bereits vollständig beim Händler entrichtet hat und dem Finanzinstitut den entsprechenden Betrag schuldet. Die Förderung kann sofort in voller Höhe beantragt werden."
- F: Was bedeutet "Förderung bis zu 350€"?
A: Das Kultusministerium unterstützt den Kauf mit bis zu 350€. Wer ein Angebot findet, welches unter 350€ liegt und dieses einreicht, wird nur eine Förderung in Höhe des Angebot erhalten. Der Restbetrag entfällt. (weitere Infos) - F: Ich besitze bereits einen Stift / eine Tastatur / einen Kopfhörer. Kann ich diese verwenden oder muss ich dies neu kaufen, um die Förderung zu erhalten?
A: Laut Aussage aus dem DSDZ-Forum wird die Förderung bis zu 350€ trotzdem gewährt, wenn Sie diese Komponenten nicht dazu bestellen. Bitte beachten Sie, dass wir Stift, Tastatur und Kopfhörer als wichtig für die Umsetzung des digitalen Unterrichts betrachten und diese Komponenten vorhanden sein müssen. Der Besitz muss nachgewiesen werden (z.B. durch Sichtprüfung), da es ansonsten passieren kann, dass die Förderung nicht gewährt wird.
[...] in dem von Ihnen skizzierten Fall können die Erziehungsberechtigten demnach die Kosten für das Endgerät im Online-Antragsformular als förderfähigen Endpreis angeben. Sollte dieser über 350 Euro liegen, können die Erziehungsberechtigten bei Erfüllung aller anderen Fördervoraussetzungen den Förderhöchstbetrag erhalten.Ob die von der Schule festgelegten Mindestkriterien erfüllt sind (etwa, ob ein bereits vor dem Start des Förderprogramms im Rahmen der "Digitalen Schule der Zukunft" von den Erziehungsberechtigten beschafften und mit dem bezuschussten Schülergerät kompatibler Stift verwendet wird), muss von der Schule anhand der Umstände vor Ort entschieden werden.[...]
- F: Was ist alles förderfähig?
A: Das Tablet, ein Stift und eine Tastatur sind mit bis zu 350 € förderfähig. Kopfhörer, Versicherung, spezielle Schutzhülle, ... sind nicht förderfähig.
- F: Warum muss ich Stift und Tastatur mitangeben, obwohl der Förderbetrag mit dem Tablet schon überschritten ist?
A: Förderfähig sind Tablet, Tastatur und Stift und können deswegen im Förderbetrag aufgenommen werden. Es wird empfohlen, diese drei Dinge auch im Förderbetrag aufzunehmen. So kann die dazugehörige Statistik aufzeigen, wie viel Geld Eltern noch zusätzlich finanzieren müssen. So könnte (positiv gedacht) vielleicht auch irgendwann der Förderbetrag erhöht werden. Wenn Sie Stift und Tastatur nicht mit angeben möchten oder auch bereits besitzen, brauchen wir trotzdem einen Sichtnachweis, um sicher gehen zu können, dass die Mindestkriterien eingehalten werden. Hier reicht entweder eine Rechnung oder ein Bild. (Deswegen reicht beim Kopfhörer ebenfalls eine Rechnung bzw. Bild, da diese nicht förderfähig sind und nur ein Sichtnachweis erforderlich ist).
- F: Kann ich ein Gerät über die Firma kaufen? (Rechnung ist auf die Firma, nicht auf den Namen der Erziehungsberechtigten ausgestellt)
A: "Es ist nicht möglich diese Anträge zu bewilligen. Die Förderrichtlinie zur „Digitalen Schule der Zukunft“ sieht eine Förderung grundsätzlich nur bei Beschaffung der mobilen Endgeräte im Namen, auf Rechnung und zum Eigentum der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler vor. Bei (umsatzsteuerfreiem) Bezug als Gewerbetreibende liegt der Bezug zu den Erziehungsberechtigten nicht hinreichend nahe."
- F: Sind auch gebrauchte Geräte (Refurbished) erlaubt?
A: Das mobile Endgerät muss entweder ein Neugerät mit mind. 10 Zoll Bildschirmgröße oder ein Refurbished-Gerät mit mind. 10 Zoll Bildschirmgröße von gewerblichen Händlern mit einer Garantie von mindestens einem Jahr sein. (weitere Infos)
Weiterführende Links
- Kultusministerium - Digitale Schule der Zukunft - Für Erziehungsberechtigte
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/weiterfuehrende-schulen
-
„Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 31. Mai 2024, Az. I.3-BO1371.2/14/2
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-278
Bei weiteren Fragen:
Bitte wenden Sie sich im Schulmanager an die Gruppe DSDZ.
Wichtig: Setzen Sie dabei den Haken, dass Antworten in der Gruppe erlaubt sind, damit wir Ihre Anfrage direkt klären können.
Digitale Schule der Zukunft in Bayern
Die "Digitale Schule der Zukunft" in Bayern ist ein zukunftsweisendes Konzept, das Schulen fit für das digitale Zeitalter macht. Ziel ist es, unseren Kindern moderne Lernmöglichkeiten zu bieten, die sie optimal auf die Anforderungen der digitalen Welt vorbereiten.
Was bedeutet das konkret?
- Moderne Ausstattung: Unsere Schule wird mit Tablets, Laptops, interaktiven Tafeln und schnellem Internet ausgestattet.
- Digitaler Unterricht: Lehrkräfte nutzen innovative Lernplattformen und digitale Inhalte, um den Unterricht abwechslungsreich und effektiv zu gestalten.
- Medienkompetenz: Schülerinnen und Schüler lernen den verantwortungsvollen und kreativen Umgang mit digitalen Medien.
Unser Ziel:
Wir möchten, dass Ihr Kind in einer inspirierenden, sicheren und technisch modernen Umgebung lernt – für einen erfolgreichen Start in die Zukunft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultsministeriums.
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/weiterfuehrende-schulen